DSGVO
Datenschutzgrundverordnung
Die neue Europäische DSGVO wird nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren nationales Recht jedes Mitgliedlandes der Europäischen Union. Seit dem 25.05.2018 gelten auch in Deutschland verschärfte Bestimmungen des Datenschutzes. Deutschland ging schon immer in Fragen des Datenschutzes voran und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz zählt schon zu den schärfsten der ganzen Welt. Mit der Umsetzung der EUDSGVO wird alles noch viel schärfer. Und es betrifft alle Unternehmen!
Wichtigste Regel:
Der Datenschutz betrifft personenbezogene Daten!
Es geht also um Daten von natürlichen Personen!
Wiedermal haben selbsternannte Gurus die Gunst der Stunde erkannt und schwingen sich auf zu sogenannten Datenschutz-Experten. Sie erweitern die jetzt schon scharfen Bedingungen und versuchen nicht selten Ihnen als Unternehmern einzureden, dass auch eine simple Firmenadresse dem Datenschutz unterliegt... Sie selbst bieten sich an, als Datenschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen tätig zu sein, obwohl die DSGVO eindeutig aussagt, dass Sie nur einen solchen beauftragen/ernennen müssen, wenn mehr als 20 Mitarbeiter Ihres Unternehmens am Computer mit personenbezogenen Daten umgehen.
Nebenstehend finden Sie ein PDF zum Download, das recht verständlich die wichtigsten Regeln der neuen DSGVO zumindest erklärt. Wie Sie das alles in Ihrem Unternehmen umsetzen, ist ganz alleine Ihre Sache. Dennoch werden wir Sie nicht alleine lassen. Künftig können Sie auch hier erfahren, welche Dinge Ihnen HAPAK® bietet, um Ihnen das ganze etwas erträglicher zu gestalten. Allerdings kann auch die beste Software Sie nicht von der eigenen Verantwortung befreien! Bitte haben Sie dafür Verständnis!
Regel #2
Sagen andere Gesetze etwas anderes aus,
gelten diese Gesetze.
Die DSGVO kann also nicht über anderes geltendes Recht stehen!
Die DSGVO kann also nicht über anderes geltendes Recht stehen!
Beispiel:
Die DSGVO sagt aus, dass Sie personenbezogene Daten, die Sie zur einer Auftrags-/Vertragsabwicklung erfasst haben, spätestens nach 4 Jahren des letzten Kontaktes zum Auftrag/Vertrag zu löschen haben. Allerdings sagt die AO (Abgabenordnung), dass Sie Geschäftsunterlagen bis zu 10 Jahre aufbewahren müssen. Es gelten also die 10 Jahre.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat sich logischerweise auch zu diesem Problem Gedanken gemacht und ein Datenschutzbeauftragter zeigt ebenfalls die wichtigsten Dinge auf. Nebenstehend finden Sie die Informationen zur DSGVO des Zentralverbandes.
Hier finden Sie eine Beschreibung der wesentlichen Punkte des HAPAK®-Moduls Datenschutz-Center. Hier wird die Verfahrensweise der Arbeit mit dem Datenschutz erklärt. Nebenstehend können Sie sich das Dokument downloaden.